Hohes Skigericht tagt beim WSV

Gelungene Einlage klärt eine Reihe von Vergehen – Faschingsauftakt mit vielen Masken



Bereits ab Einlass um 18 Uhr tummelten sich eine Reihe von Faschingsgästen im Saal: Am Samstag hieß es wieder „Auf nach Schön zum alljährlichen Skiball des WSV-Patersdorf“. Neben Dalmatinern, Hippies, Dominosteinen und einer Rockabilly-Gruppe ließen sich viele andere gelungene Kostüme bewundern.

Pünktlich um 20 Uhr war die Bude wieder voll und die schon aus dem letzten Jahr bekannte Zillertaler-Band „Edelweiß-Trio“ startete ihre fetzige Musik. Schon bei der ersten Tanzrunde war die Tanzfläche gefüllt.

Der Vorsitzende Heinz Achatz konnte neben einer Reihe von Abordnungen von befreundeten Vereinen, besonders den Patenverein WSV Viechtach und traditionell auch wieder Bürgermeister Willi Dietl begrüßen.

Gegen 21 Uhr teilte Achatz den anwesenden Gästen mit, dass nun der Stimmung etwas Einhalt geboten werden müsse, da ihm zugetragen wurde, dass sich wohl in der vergangenen Zeit einige „schändliche“ Fehltritte aufgetan haben und dies nun in einer öffentlichen Verhandlung vor dem höchsten Skigericht des Wintersportvereins abzuhandeln sei.

Er bat den Saal sich zu erheben und den Richter des Skigerichts Herrn Schnupft-was-weg (Norbert Ernst), den Skiordnungsanwalt Von-und-zu-Einkehrschwung (Karolin Fuchs) sowie den Wachtmeister Büxt-dich-ein (Matthias Fuchs) zu begrüßen. Mit gar gestrengen Blicken nahm das hohe Gericht am Richtertisch im Saal Platz.

Die erste Verfehlung wurde aufgerufen: Angeklagt war niemand geringerer als der erste Vorsitzende des Après-Ski- und Hüttenzaubervereins Patersdorf (WSV Patersdorf) Heinz Achatz selber. Ihm wurde Massenschleuserei von Personen von Österreich nach Deutschland in einem Reisebus zur Last gelegt. Diese Personen sollen sich in einem denkbar schlechten Zustand befunden haben und auch noch den als gefährlich eingestuften Kleidungsaufdruck „WSV Patersdorf“ getragen haben.

Teilweise war ein Ableben der geschleusten Personen zu befürchten. Eine Verständigung in der deutschen Sprache war auch nicht mehr möglich. Heinz Achatz wurde deshalb gemäß dem Skigaudigesetz zu zwei Jägermeistern verurteilt. Achatz nahm einsichtig das Urteil ohne großen Widerspruch an. Sein Pflichtverteidiger „Hans Pistengaudi“ erläuterte aber, dass die Personen nach der Trainingsfahrt beim Après-Ski wohl zu viel Doping (Schnaps) genommen haben und bestand deshalb darauf, am Strafmaß Anteil zu nehmen. 

Als nächstes eröffnete der Richter die Verhandlung gegen die Angeklagte Carolin Süß. Wegen ihrer Agilität gestaltete sich schon die Feststellung ihrer Person für das Gericht schwierig. Der Skiordnungsanwalt verlas die Anklageschrift. Carolin Süß wurde zur Last gelegt, dass sie an einem Wochenende im Juli während eines Zeltlagers des WSV Patersdorf Kinderarbeit angeordnet habe. Dabei mussten die Kinder sogar das eigene Geschirr abspülen, so dass die Gefahr von Spülhänden nicht auszuschließen war. Das Strafmaß für Carolin Süß wurde, nach Einspruch der Anklage, von einem Kinderschnaps in einen Wüstenschnaps umgewandelt. 

Richter Schnupft-was-weg rief sodann den Angeklagten Norbert Ernst auf. Es stellte sich jedoch heraus, dass dieser der Verhandlung fern blieb. Ihm wurde rowdyhaftes Verhalten auf der Skipiste vorgeworfen. Er habe dort eine wildfremde unbeteiligte Person umgefahren. Diese erlitt einen schweren Schock, als sie anschließend wahrnahm, dass der Verursacher ein echter WSVler sei. Auch Norbert Ernst wurde gemäß der Skiverkehrsordnung zunächst zu zwei Rüscherl verurteilt. Nachdem es sich aber bei dem Geschädigten um einen Preußen handelte, wurde das Strafmaß halbiert. Der Richter erklärte sich bereit, die Strafe selber für den abwesenden Angeklagten zu verbüßen.

Schwerer Landesverrat war der Vorwurf beim letzten Verfahren gegen Georg „Hubsti“ Vogel. Er habe in einer lauen Sommernacht im August bei der Après-Ski-Party des Après-Ski- und Hüttenzaubervereins Patersdorf die verräterische Melodie „Dem Land Tirol die Treue“ ertönen lassen und dadurch gegen den patriotischen Gedanken des Bayernlandes verstoßen. Er wurde deshalb zu einem abgestandenen Zillertaler Weißbier auf Ex verurteilt.

Erschwerend kam hinzu, dass sämtliche seinerzeitigen Anwesenden diese Melodie mitgesungen, besser gesagt, mitgegrölt hätten. Das hohe Gericht wandte die ganze Härte des Gesetzes an und verurteilte vertretungsweise den gesamten Saal des Skiballs, den Angeklagten beim Verbüßen seiner Strafe zu unterstützen. Zudem wurden die Skiballbesucher in die Gletscherspalte verbannt, wo manche Verurteilten ihre Strafe bis in die Morgenstunden verbüßten.

Auch die Maskenprämierung gestaltete sich angesichts der guten Qualität schwierig. Doch konnte die Rockabilly-Gruppe einen knappen Sieg vor den Dalmatinern und den Dominosteinen einfahren.

Der Skiball konnte auch dieses Jahr wieder als Erfolg verbucht werden. Heinz Achatz dankte allen Beteiligten, Helfern und Gästen für den tollen Ball und freue sich schon wieder auf nächstes Jahr.